Begleitete Besuchskontakte

Im Mittelpunkt der umgangsrechtlichen Bestimmungen des Kindschaftsrechts steht das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen. Es ist unstrittig, dass der Kontakt zu beiden Elternteilen für die positive Persönlichkeitsentwicklung des Kindes eine wichtige Rolle spielt. Wo selbstständige und entwicklungsfördernde Umgangskontakte (noch) nicht möglich sind, bietet der Kreisel e.V. mit begleiteten Umgängen eine vorübergehende Unterstützung an. Es kann vielerlei Gründe für die Begleitung der Kontakte durch eine pädagogische Fachkraft geben, z.B. wenn zwischen dem Kind und dem Elternteil seit langer Zeit kein Kontakt bestand und zunächst eine Annäherung stattfinden muss. Oder wenn aufgrund von Sorgen, Ängsten oder Erkrankungen die Frage im Raum steht, ob der getrennt lebende Elternteil verantwortlich den Kontakt gestalten kann.

In diesen Fällen haben Eltern die Möglichkeit, mit ihren Kindern in dem ansprechend ausgestatteten Kinderraum des Kreisel e.V. Zeit zu verbringen. Sie werden dabei von einem Berater / einer Beraterin begleitet. Mithilfe von flankierender Beratung können diese Treffen reflektiert und elternverantwortliche Regelungen vereinbart werden, so dass künftig unbegleitete und selbstständige Umgangskontakte möglich werden.

Begleitete Besuchskontakte, Beratung

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben