Familiengerichtshilfe

In Delegation des Kreisjugendamtes Steinfurt und des Jugendamtes der Stadt Emsdetten ist der Kreisel e.V. für der Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren gemäß § 50 SGB VIII seit 2006 für die Orte Recke, Mettingen, Saerbeck, Ladbergen, Hörstel, Hopsten sowie seit 2010 für Emsdetten zuständig.

Die MitarbeiterInnen der Familiengerichtshilfe begleiten an den Amtsgerichten Ibbenbüren, Tecklenburg und Rheine alle familiengerichtlichen Verfahren aus den genannten Ortschaften. Ziel ist die Förderung einer einvernehmlichen Konfliktbeilegung. Die Unterstützung dient den strittigen Eltern sowie den Verfahrensbeteiligten (Eltern, Richtern, Anwälten, Verfahrensbeiständen, Gutachtern) bei der Findung einer dem Kindeswohl entsprechenden Lösung.

Der Kreisel e.V. arbeitet zusammen mit dem Kreisjugendamt Steinfurt, den Familiengerichten Ibbenbüren und Tecklenburg sowie mit Anwälten des Landkreises, Gutachtern und Verfahrenspflegern nach dem Konzept des Cochemer Modells. Das Konzept beinhaltet eine Vernetzung aller Institutionen und Personen, um möglichst zeitnah zur Deeskalation des elterlichen Konfliktes beizutragen.
Zur Homepage unseres Arbeitskreises in Ibbenbüren: www.trennung-und-kind.de

Die Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren ist personell und konzeptionell strikt von der Beratungsstelle des Kreisel e.V. getrennt – siehe unter Vertrauensschutz und Schweigepflicht.

Familiengerichtshilfe

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