Aufgaben

Vormundschaften beinhalten die rechtliche Vertretung der Mündel im Bereich der gesamten elterlichen Sorge. Bei Pflegschaften ist den Eltern nur ein Teil der elterlichen Verantwortung entzogen worden (z.B. Aufenthaltsbestimmungsrecht). In diesem Fall spricht man von einem Ergänzungspfleger. Er ist in bestimmten, festgelegten Angelegenheiten – ergänzend zu den Eltern – der rechtliche Vertreter.

Kinder, die nicht volljährig sind, brauchen jemanden, der die Verantwortung für sie übernimmt. In der Regel wird das Sorgerecht durch die Eltern oder einem Elternteil ausgeübt. In den Fällen, wo Eltern aus verschiedensten Gründen nicht in der Lage sind, diese Aufgabe verantwortlich zu übernehmen, bestellt das Familiengericht einen Vormund als rechtlichen Vertreter. Der Vormund hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Kinder in allen Belangen ihres Lebens bis zu ihrer Volljährigkeit gut versorgt sind und ungefährdet aufwachsen können.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisel e.V. sehen ihre Aufgabe darin,

  • im Sinne der Parteilichkeit für Kinder und Jugendliche deren Interessen rechtlich zu vertreten
  • den Kontaktaufbau und die regelmäßige Kontaktpflege zu den Minderjährigen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten
  • interdisziplinäre Hilfen zu installieren sowie die Kooperation mit externen Fachkräften, mit Jugendämtern, Familiengerichten und Bezugspersonen des Helfersystems zu fördern
  • die Kooperation mit dem Herkunftssystem und die Förderung des Umgangs mit diesem zu gestalten, soweit dies dem Kindeswohl dienlich ist.

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