Kinder und Jugendliche brauchen eine gesetzliche Vertretung
Die Vereinsvormund:innen des Kreisel e.V. schulen und begleiten Ehrenamtliche, die eine Vormundschaft übernehmen wollen.
Haben Sie Interesse an weiterführenden Informationen zu diesem wichtigen Ehrenamt?
Melden Sie sich gerne unter ehrenamt@kreisel-emsdetten.de
Offene Sprechzeit für Interessierte:
dienstags von 10-12 Uhr (und nach Vereinbarung)
Tel.: 02572 88 2 60
Nächste Infoveranstaltung:
Wann? 13.03.2025 um 17Uhr
Wo? Rudolf-Diesel-Str. 5, 48282 Emsdetten
Bei Interesse melden Sie sich gerne per Mail unter Angabe ihres Namens und einer Telefonnummer .
Kontakt:
Kreisel e. V.
Rudolf-Diesel-Str. 5
48282 Emsdetten
Tel.: 02572 88 2 60
Mail: ehrenamt@kreisel-emsdetten.de
Ansprechpersonen:
Jessica Heyming
Sozialarbeiterin /-pädagogin B.A.
Zusatzqualifikation: Systemische Beraterin
Iris Püntmann
Diplom Sozialpädagogin
Zusatzqualifikationen: Anti-Aggressivitäts- und Coolnesstrainerin(c), Systemische Beratung, Psychotraumatologische Fachberatung, Erlebnispädagogik i.A., Kinderschutzfachkraft
Kristin Riethues
Heilpädagogin B.A.
systemische Beraterin i.A.
Die wichtigsten Fragen und Antworten vorab:
Wann bekomme ich ein Mündel?
Eine Vormundschaft zu übernehmen bedeutet hohe Verantwortung und sollte gut vorbereitet werden. Nach einer erfolgreich abgeschlossenen Schulung von 5 Modulen zu unterschiedlichen Themen (wie beispielsweise Grundlagen zur Vormundschaft, Informationen zur Jugendhilfe und psychologische Grundlagen) und einem Abschlussgespräch kann die Suche nach einem passenden Mündel starten. In diesem Prozess werden Profile von möglichen ehrenamtlichen Vormündern mit Profilen von Kindern und Jugendlichen verglichen, die eine*n Vormund*in benötigen. Dieser Prozess kann unterschiedlich lang dauern. Es kann dann recht zeitnah zu einem Matching kommen – es kann aber auch einige Zeit dauern, bis zwei füreinander passende Profile gefunden werden.
Wie werde ich vom Kreisel e.V. begleitet? Wie findet Austausch mit anderen Ehrenamtlichen statt?
Es gibt feste Sprechzeiten, in denen telefonisch Kontakt zu den Vereinsvormund:innen aufgebaut werden kann. Ebenso können individuelle Termine zur Beratung vereinbart werden. Kurze Fragen können auch per Mail eingereicht werden und werden zeitnah beantwortet.
Zudem wird es einen Verteiler geben, in dem offene Fragen an andere Ehrenamtler gestellt werden können. Einmal im Quartal findet eine Ehrenamtssitzung für alle ehrenamtlichen Vormund:innen statt, in der Fälle ausführlich besprochen werden können und ein intensiver Austausch untereinander erfolgen soll.
Was mache ich, wenn ich im Verlauf wegziehe? Oder wenn ich durch Krankheit bedingt nicht mehr in der Lage bin, das Ehrenamt auszuüben?
Sollte der Fahrtweg zum Mündel aufgrund eines Umzugs zu weit sein, um diesen monatlich auf sich nehmen zu können, kann, genauso auch im Falle einer Erkrankung, die dazu führt, dass das Ehrenamt nicht ausgeübt werden kann, eine Abgabe beim Amtsgericht beantragt werden. Dabei werden Sie dann von den Mitarbeitenden des Kreisel e.V. unterstützt.
Wie oft und wie überhaupt muss ich mit dem Jugendamt kooperieren?
Das sogenannte Matching wird vom Jugendamt begleitet, denn denen liegen die Profile möglicher Mündel vor. Außerdem erfolgt das Abschlussgespräch, nach Teilnahme an den Schulungsmodulen zusammen mit den Mitarbeitenden des Kreisel e.V. sowie dem Jugendamt.
Im laufenden Prozess erfolgt die Kooperation mit dem Jugendamt im Rahmen mit der Hilfeplanung, in Form von Beantragung weiterer Hilfen zur Erziehung bzw. im Austausch über den Hilfeprozess des Kindes oder Jugendlichen.
Wie erfolgt die Überprüfung meiner Arbeit durch das Gericht?
Nach Übernahme einer Vormundschaft muss man einen sogenannten Anfangsbericht verfassen. Im Anschluss daran mindestens einmal jährlich einen Jahresbericht ans Gericht senden. Diese Berichte umfassen Themenfelder wie Gesundheit, Schule, Aufenthalt oder auch Kontakte zur Herkunftsfamilie. Ausführliche Infos über Aufbau, Umfang und Inhalt dieser Berichte erfolgen im Rahmen der Begleitung durch die Mitarbeitenden des Kreisel e.V.
Gibt es im Lauf eines Jahres besondere Vorkommnisse, einen Umzug des Mündels oder ähnliches, gilt es, diese ebenfalls dem zuständigen Amtsgericht zu melden.
Sollte das Gericht dazu noch Rückfragen haben, wird dieses Kontakt aufnehmen und entsprechend nachfragen. In der Regel reicht eine gute Berichterstattung jedoch aus.
Hier gibt es den Flyer zum Download: Ehrenamtliche Vormundschaft